Weiterbewilligungsantrag (WBA) - Serviceportal Jobcenter Wuppertal

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Weiterbewilligungsantrag (WBA)

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Beschreibung

Ihr Bewilligungszeitraum für Ihr Bürgergeld läuft bald ab?

Damit es keine Unterbrechung der Zahlungen gibt, müssen Sie rechtzeitig einen neuen Antrag stellen. Am besten stellen Sie diesen vier bis sechs Wochen, bevor Ihr Bewilligungszeitraum endet. So besteht ausreichend Zeit, falls wir noch gemeinsam Fragen klären müssen oder noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Nicht alle persönlichen Situationen können hier vollständig abgedeckt werden. Wenn Sie unsicher sind oder weitere Informationen benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag nicht zusätzlich in Papierform ein, wenn Sie ihn online stellen. 

Voraussetzungen

Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.

Unterlagen

Für diesen Antrag können unterschiedliche Unterlagen notwendig sein.
Nicht jede Person muss die gleichen Nachweise einreichen. Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Anlagen nicht während der Antragstellung ausfüllen können.

Sie können diese vorab ausfüllen oder nachreichen.

Weitere Anlagen können Sie hier herunterladen (Sie werden auf jobcenter.wuppertal.de weitergeleitet).

Bitte beachten Sie: Wenn etwas fehlen sollte, bekommen Sie Post.

Fehlende Unterlagen zum Weiterbewilligungsantrag können Sie hier nachreichen.

Weitere Informationen

Warum ist das Antragsdatum wichtig?
Bürgergeld kann erst ab dem Monat gezahlt werden, in dem Sie den Antrag stellen. Der Antrag gilt ab dem Monat, in dem er bei uns eingegangen ist. Eine rückwirkende Bewilligung für Zeiten vor der Antragstellung ist nicht möglich (§37 Absatz 2 Satz 2 SGB II).

Was bedeutet „abgeschlossen“ in Ihrem Postkorb
Im Serviceportal sehen Sie unter „Mein Postkorb“ den Status Ihrer Vorgänge. Steht dort „abgeschlossen“, bedeutet das: Ihr Vorgang wurde erfolgreich an die zuständige Geschäftsstelle übermittelt.
Wichtig: „Abgeschlossen“ heißt nicht, dass der Vorgang geprüft und beschieden ist. Das Jobcenter prüft Ihren Antrag noch. Wenn etwas fehlen sollte, bekommen Sie Post.

Zuständige Abteilung

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