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Für Schulbedarf wie Hefte und Stifte

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Dienstleistungsdetails

Beschreibung

Für die Schule müssen viele Ausgaben getätigt werden. Von Schulmaterialien, wie Stifte und Schulhefte bis hin zu Malkästen, scheint die Liste an notwendigen Materialien oft lang. Daher erhalten Schüler*innen zweimal jährlich (zum 01.08. und 01.02. jedes Schuljahres) eine Pauschale zur Anschaffung von Schulmaterialien. Die Beträge werden jedes Jahr genau wie die Regelleistung an die steigenden Bedarfe angepasst.

Schüler*innen im schulpflichtigen Alter erhalten die Zahlung automatisch mit Ihren Leistungen für August und Februar. Schüler*innen zwischen 18 und 24 Jahren müssen ihren Schulbesuch nachweisen.

Entscheidend ist, dass eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht wird und man keine Ausbildungsvergütung erhält.

Voraussetzungen

Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.

Unterlagen

  • Schulbescheinigung

Downloads

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie hier in der Datenschutzerklärung (DSGVO).

Weitere Informationen

Für weitere benötigte Angaben oder Nachweise erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung bzw. wird sich Ihre zuständige Sachbearbeitung mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Was bedeutet „abgeschlossen“ in Ihrem Postkorb
Im Serviceportal sehen Sie unter „Mein Postkorb“ den Status Ihrer Vorgänge. Steht dort „abgeschlossen“, bedeutet das: Ihr Vorgang wurde erfolgreich an die zuständige Geschäftsstelle übermittelt.
Wichtig: „Abgeschlossen“ heißt nicht, dass der Vorgang geprüft und beschieden ist. Das Jobcenter prüft Ihren Antrag noch. Wenn etwas fehlen sollte, bekommen Sie Post.



Zuständige Abteilung

865 Jobcenter Wuppertal
Jobcenter Wuppertal AöR
Bachstraße 2
42275 Wuppertal

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