Für die Schule müssen viele Ausgaben getätigt werden. Von Schulmaterialien, wie Stifte und Schulhefte bis hin zu Malkästen, scheint die Liste an notwendigen Materialien oft lang. Daher erhalten Schüler*innen zweimal jährlich (zum 01.08. und 01.02. jedes Schuljahres) eine Pauschale zur Anschaffung von Schulmaterialien. Die Beträge werden jedes Jahr genau wie die Regelleistung an die steigenden Bedarfe angepasst.
Schüler*innen im schulpflichtigen Alter erhalten die Zahlung automatisch mit Ihren Leistungen für August und Februar. Schüler*innen zwischen 18 und 24 Jahren müssen ihren Schulbesuch nachweisen.
Entscheidend ist, dass eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht wird und man keine Ausbildungsvergütung erhält.