Für Schulbedarf wie Hefte und Stifte
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Dienstleistungsdetails
Zum Onlineverfahren
Beschreibung
Für die Schule müssen viele Ausgaben getätigt werden. Von Schulmaterialien, wie Stifte und Schulhefte bis hin zu Malkästen, scheint die Liste an notwendigen Materialien oft lang. Daher erhalten Schüler*innen zweimal jährlich (zum 01.08. und 01.02. jedes Schuljahres) eine Pauschale zur Anschaffung von Schulmaterialien. Die Beträge werden jedes Jahr genau wie die Regelleistung an die steigenden Bedarfe angepasst.
Schüler*innen im schulpflichtigen Alter erhalten die Zahlung automatisch mit Ihren Leistungen für August und Februar. Schüler*innen zwischen 18 und 24 Jahren müssen ihren Schulbesuch nachweisen.
Entscheidend ist, dass eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht wird und man keine Ausbildungsvergütung erhält.
Voraussetzungen
Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.
Unterlagen
- Schulbescheinigung
Downloads
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie hier in der Datenschutzerklärung (DSGVO).
Weitere Informationen
Für weitere benötigte Angaben oder Nachweise erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung bzw. wird sich Ihre zuständige Sachbearbeitung mit Ihnen in Verbindung setzen.