Notwendige Lernförderung, wie Nachhilfeunterricht
Suche
Suche ...
Dienstleistungsdetails
Zum Onlineverfahren
Beschreibung
Wenn die Förderangebote der besuchten Schule nicht ausreichen, können die Kosten für eine geeignete außerschulische Lernförderung (Nachhilfe) übernommen werden. Dies kommt in erster Linie in Frage, wenn die kommende Versetzung gefährdet ist. Aber auch zur Erlangung eines besseren Notendurchschnitts oder eines höherwertigen Schulabschlusses sind dem Grunde nach Hilfen möglich.
Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem jeweiligen Leistungsanbietenden.
Das genaue Verfahren entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid.
Wenn ein Bedarf an Lernförderung besteht, kontaktieren Sie bitte direkt die besuchte Schule. Von dort wird alles Nötige an uns übersandt.
Bei besonderem Förderbedarf sind auch Intensivkurse in den Ferien möglich.
| Hinweis: Die Unterlagen werden ausschließlich durch die Schule an die Jobcenter Wuppertal AöR übermittelt. Bitte füllen Sie daher nur den unter "Downloads" hinterlegten Antrag auf "Leistungen für angemessene Lernföderung" bzw. "Leistungen für angemessene Lernförderung in den Ferien" aus und reichen diesen Antrag in der Schule Ihres Kindes ein. Die Schule leitet diesen dann direkt an uns weiter. |
Downloads
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie hier in der Datenschutzerklärung (DSGVO).
Weitere Informationen
Für weitere benötigte Angaben oder Nachweise erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung bzw. wird sich Ihre zuständige Sachbearbeitung mit Ihnen in Verbindung setzen.