Sportvereine, Musikschulen und andere soziale und kulturelle Angebote - Serviceportal Jobcenter Wuppertal

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Sportvereine, Musikschulen und andere soziale und kulturelle Angebote

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Kurzbeschreibung

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sollen die Möglichkeit erhalten, in ihrer Freizeit mit Anderen gemeinsam ihren Hobbies nachzugehen. Dies ist besonders gut in organisierten Gemeinschaften zu realisieren.

Beschreibung

Achtung!

Diese Leistungen richten sich ausschließlich an Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren

Sie können unter anderem einen Zuschuss erhalten für:

  • Musikunterricht, zum Beispiel in einer Musikschule
  • Vereinsbeiträge für den Sportverein
  • Ferienfreizeiten
  • Künstlerische Aktivitäten (zum Beispiel Jugendkunstschule, zusätzliche Foto-AG der Schule)
  • Tanz- oder Schwimmkurse, auch Babyschwimmkurse

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes können hierfür Leistungen gewährt werden. Die Höhe ist auf monatlich insgesamt 15 € beschränkt. Die monatlichen Beträge können auch für einen gewissen Zeitraum angespart werden.

Der vorgenannte Betrag kann auch alternativ für die Beschaffung von erforderlichen Ausrüstungsgegenständen verwandt werden (zum Beispiel Musikinstrument).

Möchte Ihr Kind an Vereins-, Kultur- oder Ferienangeboten teilnehmen?

Dann können Sie hier die Nachweise für die Kosten hochladen.

Den Vordruck können Sie im Online-Assistenten ausfüllen und dann ausdrucken, oder den Vordruck "Kostennachweis ausfüllen: Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben" unter "Downloads"  von Hand ausfüllen und dann über den Assistenten "Kostennachweis einreichen: Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben" an uns senden.

Voraussetzungen

Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.

Unterlagen

Bitte halten Sie erforderliche Unterlagen digital bereit (als .jpg, .jpeg, .png oder .pdf-Datei), um sie im Antrag hochladen zu können.

Weitere Informationen

Was bedeutet „abgeschlossen“ in Ihrem Postkorb
Im Serviceportal sehen Sie unter „Mein Postkorb“ den Status Ihrer Vorgänge. Steht dort „abgeschlossen“, bedeutet das: Ihr Vorgang wurde erfolgreich an die zuständige Geschäftsstelle übermittelt.
Wichtig: „Abgeschlossen“ heißt nicht, dass der Vorgang geprüft und beschieden ist. Das Jobcenter prüft Ihren Antrag noch. Wenn etwas fehlen sollte, bekommen Sie Post.

Verfahrensablauf

Wenn Sie von uns einen Bewilligungsbescheid erhalten haben, ist diesem eine Kostenübernahmeerklärung beigefügt.

Diese müssen Sie nur noch beim Anbieter einreichen.

Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich direkt mit dem Anbieter. Nur bei Übernahme von Kosten für erforderliche Ausrüstungsgegenstände erfolgt eine Auszahlung direkt an Sie.

Für weitere benötigte Angaben oder Nachweise erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung bzw. wird sich Ihre zuständige Sachbearbeitung mit Ihnen in Verbindung setzen.

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