Schülerbeförderung, wie zum Beispiel Bus- und Bahnfahrten - Serviceportal Jobcenter Wuppertal

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Schülerbeförderung, wie zum Beispiel Bus- und Bahnfahrten

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Beschreibung

Die Fahrtkosten zum Besuch der Schule werden in Nordrhein-Westfalen nach den schulrechtlichen Bestimmungen durch die Schulämter übernommen. Diese Leistungen gehen den Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket vor.

Anträge auf Übernahme der Fahrtkosten sind daher an das Schulamt zu richten.

Nur in Ausnahmefällen, wenn zum Beispiel das Schulamt beim Besuch einer nicht zuständigen Schule die Übernahme der Fahrtkosten ablehnt, können Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket in Frage kommen, wenn es für den Besuch dieser bestimmten Schule ganz besondere Gründe gibt.

Voraussetzungen

Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.

Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Unterlagen digital bereit (als .jpg, .jpeg, .png oder .pdf-Datei), um sie im Antrag hochladen zu können:

  • Ablehnungsbescheid des Schulverwaltungsamtes

Weitere Informationen

Für weitere benötigte Angaben oder Nachweise erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung oder Ihre zuständige Sachbearbeitung wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Was bedeutet „abgeschlossen“ in Ihrem Postkorb
Im Serviceportal sehen Sie unter „Mein Postkorb“ den Status Ihrer Vorgänge. Steht dort „abgeschlossen“, bedeutet das: Ihr Vorgang wurde erfolgreich an die zuständige Geschäftsstelle übermittelt.
Wichtig: „Abgeschlossen“ heißt nicht, dass der Vorgang geprüft und beschieden ist. Das Jobcenter prüft Ihren Antrag noch. Wenn etwas fehlen sollte, bekommen Sie Post.

Zuständige Abteilung

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