Für die Schülerbeförderung, wie zum Beispiel Bus- und Bahnfahrten
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Dienstleistungsdetails
Zum Onlineverfahren
Beschreibung
Die Fahrtkosten zum Besuch der Schule werden in Nordrhein-Westfalen nach den schulrechtlichen Bestimmungen durch die Schulämter übernommen. Diese Leistungen gehen den Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket vor.
Anträge auf Übernahme der Fahrtkosten sind daher an das Schulamt zu richten.
Nur in Ausnahmefällen, wenn z. B. das Schulamt beim Besuch einer nicht zuständigen Schule die Übernahme der Fahrtkosten ablehnt, können Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket in Frage kommen, wenn es für den Besuch dieser bestimmten Schule ganz besondere Gründe gibt.
Voraussetzungen
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Unterlagen
- Ablehnungsbescheid des Schulverwaltungsamtes
Downloads
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie hier in der Datenschutzerklärung (DSGVO).
Weitere Informationen
Für weitere benötigte Angaben oder Nachweise erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung bzw. wird sich Ihre zuständige Sachbearbeitung mit Ihnen in Verbindung setzen.