Bedarfe für Kinder - Serviceportal Jobcenter Wuppertal

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Bedarfe für Kinder

Bedarfe für Kinder (DL Zwischenseiten)

Durch die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt werden.


Bitte beachten Sie:

Wichtig ist, dass Sie die Kostennachweise grundsätzlich einreichen, bevor Angebote oder Aktivitäten in Anspruch genommen werden. Wenn Sie Zahlungen leisten, bevor Sie von uns einen Bewilligungsbescheid erhalten haben, können nur im Ausnahmefall bereits von Ihnen gezahlte Beträge erstattet werden.


Wer hat Anspruch auf die Leistungen?

Die finanzielle Unterstützung für Bildung und Teilhabe richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 24 Jahren unter den folgenden zwei Voraussetzungen:

  1. Die jungen Menschen leben in einer Familie, die finanzielle Unterstützung erhält – und zwar vom Jobcenter, vom Sozialamt oder vom Ressort Zuwanderung und Integration.
  2. Die jungen Menschen erhalten kein Gehalt für ihre aktuelle Ausbildung.

Ausnahme: Teilhabeleistungen können nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als Bedarf anerkannt werden.

Je nachdem, welche finanzielle Unterstützung Ihre Familie bereits erhält, steht Ihnen auch die entsprechende Behörde zur Seite:

  • Jobcenter Wuppertal, wenn Ihre Familie Bürgergeld erhält.
  • Sozialamt Wuppertal, wenn Ihre Familie Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhält.
  • Ressort Zuwanderung und Integration Wuppertal, wenn Ihre Familie Asylleistungen erhält.


Wofür wird die Unterstützung geleistet?

Eintägige Ausflüge und mehrtätige Fahrten (Schule und Kita) 

Schulbedarf, wie Hefte und Stifte 

Schülerbeförderung, wie zum Beispiel Bus- und Bahnfahrten 

Notwendige Lernförderung, wie Nachhilfeunterricht

Gemeinsames Mittagessen an Schulen, Kindergärten und anderen Einrichtungen 

Sportvereine, Musikschulen und andere soziale und kulturelle Angebote 
(Die Leistungen für soziale und kulturelle Angebote richten sich ausschließlich an Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren)

 

Für Dienstleistungen mit diesem Zeichen ist die Freischaltung im Jobcenter erforderlich.

Wenn Sie noch weitere Informationen oder Beratung benötigen, wenden Sie sich gerne an uns.