Geplanter Wegzug aus Wuppertal - Serviceportal Jobcenter Wuppertal

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Geplanter Wegzug aus Wuppertal

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Kurzbeschreibung

Sie möchten aus Wuppertal wegziehen?

Hier finden Sie Informationen zu Ihrem geplanten Umzug und können dort auch direkt Ihre Nachweise hochladen und Mitteilungen machen.

Wichtig: Lesen Sie die Informationen bitte ausführlich, bevor Sie einen neuen Mietvertrag unterschreiben!

Nur dann können Sie sicher sein, dass übernahmefähige Kosten bei Ihren Leistungen berücksichtigt werden können.

Beschreibung

Damit anfallende Kosten der Unterkunft durch das nach Umzug für Sie zuständige Jobcenter bei der Berechnung Ihrer Leistungen vollumfänglich berücksichtigt werden, ist es wichtig, vor Abschluss eines neuen Mietvertrages nicht nur die Zusicherung des Jobcenters Wuppertal, sondern auch die Zusicherung des zukünftig zuständigen Jobcenters einzuholen.

Damit die zukünftigen Kosten der Unterkunft übernommen werden können, müssen 2 Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der Umzug muss erforderlich sein. Bitte geben Sie hierzu in dem Onlineformular Wegzug aus Wuppertal eine Umzugsbegründung an. Nach Prüfung Ihrer Umzugsbegründung erhalten Sie von hier eine Bescheinigung über die Notwendigkeit des Umzuges zur Vorlage beim zukünftig zuständigen Jobcenter.
  2. Die neuen Kosten der Unterkunft müssen angemessen sein. Eine Zusicherung über die Angemessenheit und mögliche Übernahme der Kosten Ihrer zukünftigen Wohnung erhalten Sie beim für Ihren zukünftigen Wohnort zuständigen Jobcenter. Reichen Sie dort direkt die von hier ausgestellte Bescheinigung über die Notwendigkeit des Umzugs mit ein.

Wichtig: Auch für die Berücksichtigung umzugsbedingter Kosten (zum Beispiel Umzugswagen oder Kaution) werden diese benötigt.

Voraussetzungen

Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.

Unterlagen

Bitte halten Sie erforderliche Unterlagen digital bereit (als .jpg, .jpeg, .png oder .pdf-Datei), um sie im Antrag hochladen zu können.

Weitere Informationen

Umzugsbedingte Kosten

Kosten für den Umzugswagen und eventuelle Umzugshelfer*innen können Sie noch hier in Wuppertal beantragen, nach Umzug anfallende Kosten wie zum Beispiel die Kaution, Renovierungskosten oder ähnliches müssen Sie beim Jobcenter an Ihrem neuen Wohnort beantragen.

Bitte denken Sie daran sich dort auch frühzeitig für eine Neuantragsstellung zu melden, um eine Unterbrechung bei der Zahlung Ihrer Leistungen zu vermeiden.

 

Was bedeutet „abgeschlossen“ in Ihrem Postkorb
Im Serviceportal sehen Sie unter „Mein Postkorb“ den Status Ihrer Vorgänge. Steht dort „abgeschlossen“, bedeutet das: Ihr Vorgang wurde erfolgreich an die zuständige Geschäftsstelle übermittelt.
Wichtig: „Abgeschlossen“ heißt nicht, dass der Vorgang geprüft und beschieden ist. Das Jobcenter prüft Ihren Antrag noch. Wenn etwas fehlen sollte, bekommen Sie Post.

Zum Onlineverfahren

Zuständige Abteilung

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