Kosten für den Umzug bei Beruflicher Integration
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Dienstleistungsdetails
Zum Onlineverfahren
Kurzbeschreibung
Antrag auf Gewährung einer Förderung für die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Arbeit/Ausbildung bzw. schulischen Ausbildung – Kosten für den Umzug
Beschreibung
Wenn Sie eine neue Arbeitsstelle oder Ausbildung suchen oder aufnehmen, können Kosten erstattet werden.
Sollte nach Aufnahme einer Beschäftigung ein Umzug notwendig sein, kann die Übernahme der Kosten beantragt werden.
Voraussetzungen
Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.
Unterlagen
- Kopie des Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrages
- Nachweis über die Höhe der Kosten
- drei Kostenvoranschläge
Downloads
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie hier in der Datenschutzerklärung (DSGVO).
Weitere Informationen
Die Beantragung muss grundsätzlich vor dem leistungsbegründenden Ereignis liegen. Der Umzug muss maximal einen Monat nach Ablauf der Probezeit durchgeführt worden sein.
Was bedeutet „abgeschlossen“ in Ihrem Postkorb
Im Serviceportal sehen Sie unter „Mein Postkorb“ den Status Ihrer Vorgänge. Steht dort „abgeschlossen“, bedeutet das: Ihr Vorgang wurde erfolgreich an die zuständige Geschäftsstelle übermittelt.
Wichtig: „Abgeschlossen“ heißt nicht, dass der Vorgang geprüft und beschieden ist. Das Jobcenter prüft Ihren Antrag noch. Wenn etwas fehlen sollte, bekommen Sie Post.
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