Kosten für den Umzug bei Beruflicher Integration - Serviceportal Jobcenter Wuppertal

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Kosten für den Umzug bei Beruflicher Integration

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Dienstleistungsdetails

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Kurzbeschreibung

Antrag auf Gewährung einer Förderung für die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Arbeit/Ausbildung bzw. schulischen Ausbildung – Kosten für den Umzug

Beschreibung

Wenn Sie eine neue Arbeitsstelle oder Ausbildung suchen oder aufnehmen, können Kosten erstattet werden.

Sollte nach Aufnahme einer Beschäftigung ein Umzug notwendig sein, kann die Übernahme der Kosten beantragt werden.

Voraussetzungen

Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.

Unterlagen

  • Kopie des Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrages
  • Nachweis über die Höhe der Kosten
  • drei Kostenvoranschläge

Downloads

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie hier in der Datenschutzerklärung (DSGVO).

Weitere Informationen

Die Beantragung muss grundsätzlich vor dem leistungsbegründenden Ereignis liegen. Der Umzug muss maximal einen Monat nach Ablauf der Probezeit durchgeführt worden sein.

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Zuständige Abteilung

865 Jobcenter Wuppertal
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Bachstraße 2
42275 Wuppertal


Kontakt

Jobcenter Hotline
Tel: +49 202 74763-0

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