Kosten für den Umzug bei Beruflicher Integration - Serviceportal Jobcenter Wuppertal

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  • HINWEIS: Seit dem 19.01.2026 steht die Dienstleistung "Unterlagen einreichen" nicht mehr zur Verfügung. Bitte verwenden Sie die zutreffende Dienstleistung zu Ihrem Anliegen. >> Mehr

Kosten für den Umzug bei Beruflicher Integration

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Kurzbeschreibung

Antrag auf Gewährung einer Förderung für die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Arbeit/Ausbildung bzw. schulischen Ausbildung – Kosten für den Umzug

Beschreibung

Wenn Sie eine neue Arbeitsstelle oder Ausbildung suchen oder aufnehmen, können Kosten erstattet werden.

Sollte nach Aufnahme einer Beschäftigung ein Umzug notwendig sein, kann die Übernahme der Kosten beantragt werden.

Voraussetzungen

Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.

Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Unterlagen digital bereit (als .jpg, .jpeg, .png oder .pdf-Datei), um sie im Antrag hochladen zu können:

  • Kopie des Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrages
  • Nachweis über die Höhe der Kosten
  • drei Kostenvoranschläge

Weitere Informationen

Die Beantragung muss grundsätzlich vor dem leistungsbegründenden Ereignis liegen. Der Umzug muss maximal einen Monat nach Ablauf der Probezeit durchgeführt worden sein.

 

Was bedeutet „abgeschlossen“ in Ihrem Postkorb
Im Serviceportal sehen Sie unter „Mein Postkorb“ den Status Ihrer Vorgänge. Steht dort „abgeschlossen“, bedeutet das: Ihr Vorgang wurde erfolgreich an die zuständige Geschäftsstelle übermittelt.
Wichtig: „Abgeschlossen“ heißt nicht, dass der Vorgang geprüft und beschieden ist. Das Jobcenter prüft Ihren Antrag noch. Wenn etwas fehlen sollte, bekommen Sie Post.

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