Kosten für die getrennte Haushaltsführung - Serviceportal Jobcenter Wuppertal

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Kosten für die getrennte Haushaltsführung

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Dienstleistungsdetails

Zum Onlineverfahren

Kurzbeschreibung

Antrag auf Gewährung einer Förderung für die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Arbeit/Ausbildung bzw. schulischen Ausbildung – Kosten für die getrennte Haushaltsführung

Beschreibung

Wenn Sie eine neue Arbeitsstelle oder Ausbildung suchen oder aufnehmen, können Kosten erstattet werden.

Erstattungsfähig sind Kosten, die z.B. durch eine Arbeitsaufnahme außerhalb des Tagespendelbereiches aufgrund einer vorübergehenden getrennten Haushaltsführung entstehen.

Voraussetzungen

Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.

Unterlagen

  • Kopie des Arbeits-/Ausbildungsvertrages,
  • Kopie des Mietvertrages Heimatort,
  • Nachweis der entstandenen Kosten für die getrennte Haushaltsführung (z. B. Unterkunftskosten am Arbeitsort).

Downloads

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie hier in der Datenschutzerklärung (DSGVO).

Weitere Informationen

Die Beantragung muss grundsätzlich vor dem leistungsbegründenden Ereignis liegen.

 

Was bedeutet „abgeschlossen“ in Ihrem Postkorb
Im Serviceportal sehen Sie unter „Mein Postkorb“ den Status Ihrer Vorgänge. Steht dort „abgeschlossen“, bedeutet das: Ihr Vorgang wurde erfolgreich an die zuständige Geschäftsstelle übermittelt.
Wichtig: „Abgeschlossen“ heißt nicht, dass der Vorgang geprüft und beschieden ist. Das Jobcenter prüft Ihren Antrag noch. Wenn etwas fehlen sollte, bekommen Sie Post.

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Zuständige Abteilung

865 Jobcenter Wuppertal
Jobcenter Wuppertal AöR
Bachstraße 2
42275 Wuppertal


Kontakt

Jobcenter Hotline
Tel: +49 202 74763-0

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