Kosten für die getrennte Haushaltsführung
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Kurzbeschreibung
Antrag auf Gewährung einer Förderung für die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Arbeit/Ausbildung oder schulischen Ausbildung – Kosten für die getrennte Haushaltsführung
Beschreibung
Wenn Sie eine neue Arbeitsstelle oder Ausbildung suchen oder aufnehmen, können Kosten erstattet werden.
Erstattungsfähig sind Kosten, die zum Beispiel durch eine Arbeitsaufnahme außerhalb des Tagespendelbereiches aufgrund einer vorübergehenden getrennten Haushaltsführung entstehen.
Voraussetzungen
Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.
Unterlagen
Bitte halten Sie die folgenden Unterlagen digital bereit (als .jpg, .jpeg, .png oder .pdf-Datei), um sie im Antrag hochladen zu können:
- Kopie des Arbeits-/ Ausbildungsvertrages,
- Kopie des Mietvertrages Heimatort,
- Nachweis der entstandenen Kosten für die getrennte Haushaltsführung (zum Beispiel Unterkunftskosten am Arbeitsort).
Downloads
Weitere Informationen
Die Beantragung muss grundsätzlich vor dem leistungsbegründenden Ereignis liegen.
Was bedeutet „abgeschlossen“ in Ihrem Postkorb
Im Serviceportal sehen Sie unter „Mein Postkorb“ den Status Ihrer Vorgänge. Steht dort „abgeschlossen“, bedeutet das: Ihr Vorgang wurde erfolgreich an die zuständige Geschäftsstelle übermittelt.
Wichtig: „Abgeschlossen“ heißt nicht, dass der Vorgang geprüft und beschieden ist. Das Jobcenter prüft Ihren Antrag noch. Wenn etwas fehlen sollte, bekommen Sie Post.
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Zuständige Abteilung
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865 Jobcenter Wuppertal
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Jobcenter Wuppertal AöR
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Bachstraße 2
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42275 Wuppertal
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Kontakt
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Jobcenter Hotline
Tel: +49 202 74763-0