Belege zum Antrag Arbeitskleidung und/ oder Arbeitsgeräte nachreichen - Serviceportal Jobcenter Wuppertal

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Belege zum Antrag Arbeitskleidung und/ oder Arbeitsgeräte nachreichen

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Beschreibung

Wenn Sie bereits einen Antrag auf Unterstützung für Arbeitskleidung und/ oder Arbeitsgeräte gestellt haben, können Sie mit diesem Onlineverfahren entsprechende Belege nachreichen.

Voraussetzungen

Um diese Dienstleistung nutzen zu können, muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.

Unterlagen

Bitte halten Sie Ihre Belege digital bereit (als .jpg, .jpeg, .png oder .pdf-Datei), um sie im Onlineverfahren hochladen zu können.

Damit wir Ihre Belege zuordnen können, brauchen wir Folgendes:

  • Vorgangsnummer des ursprünglichen Antrags/ "ID" des Antrags in Ihrem Postkorb. Diese beginnt mit "A000...":

Weitere Informationen

Was bedeutet „abgeschlossen“ in Ihrem Postkorb

Im Serviceportal sehen Sie unter „Mein Postkorb“ den Status Ihrer Vorgänge. Steht dort „abgeschlossen“ bedeutet das: Ihr Vorgang wurde erfolgreich an die zuständige Geschäftsstelle übermittelt.

Wichtig: „Abgeschlossen“ heißt nicht, dass der Vorgang geprüft und beschieden ist. Das Jobcenter prüft Ihren Antrag noch. Wenn etwas fehlen sollte, bekommen Sie Post.

Zuständige Abteilung

Kontakt

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