Antrag auf Bekleidung - Serviceportal Jobcenter Wuppertal

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Antrag auf Bekleidung

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Beschreibung

In bestimmten Situationen haben Sie auch Anspruch auf einmalige finanzielle Unterstützung für neue Bekleidung. 

In welchen genau, erfahren Sie hier:

•    Wenn Sie Ihre Bekleidung durch einen Wohnungsbrand verloren haben.
•    Wenn Sie nach einer längeren Haftzeit aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) entlassen wurden.
•    Wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland ziehen.
•    Wenn sich aufgrund einer Krankheit Ihr Gewicht verändert und Sie deutlich größere oder kleinere Kleidung benötigen.

Sollten Sie aufgrund einer Schwangerschaft neue Bekleidung benötigen, schauen Sie sich bitte den Punkt Schwangerschaft/ Geburt an, da Sie dort auch weitere Informationen finden.

Im Onlineverfahren haben Sie die Möglichkeit Ihren Bedarf aufzuschreiben und ausführlich zu begründen. Bitte führen Sie genau auf, was Sie benötigen und aus welchem Grund, zum Beispiel auch warum Sie etwas ersetzen müssen.

Voraussetzungen

Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.

Unterlagen

Bitte halten Sie erforderliche Unterlagen digital bereit (als .jpg, .jpeg, .png oder .pdf-Datei), um sie im Antrag hochladen zu können.

Weitere Informationen

Für weitere benötigte Angaben oder Nachweise erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung bzw. wird sich Ihre zuständige Sachbearbeitung mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Was bedeutet „abgeschlossen“ in Ihrem Postkorb
Im Serviceportal sehen Sie unter „Mein Postkorb“ den Status Ihrer Vorgänge. Steht dort „abgeschlossen“, bedeutet das: Ihr Vorgang wurde erfolgreich an die zuständige Geschäftsstelle übermittelt.
Wichtig: „Abgeschlossen“ heißt nicht, dass der Vorgang geprüft und beschieden ist. Das Jobcenter prüft Ihren Antrag noch. Wenn etwas fehlen sollte, bekommen Sie Post.

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