Wenn Sie eine neue Arbeitsstelle oder Ausbildung suchen oder aufnehmen, können Kosten erstattet werden.
Erstattungsfähig sind Kosten zur Unterstützung der Persönlichkeit, die zum Beispie für die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses anfallen. Dies können folgende Kosten sein (keine abschließende Aufzählung):
- Kosten der für Vorstellungsgespräche erforderlichen Kleidung
- Friseurbesuche
- Reinigungskosten