Renovierungskosten - Serviceportal Jobcenter Wuppertal

Header

Asset-Herausgeber

Portal Meldungen

  • HINWEIS: Seit dem 19.01.2026 steht die Dienstleistung "Unterlagen einreichen" nicht mehr zur Verfügung. Bitte verwenden Sie die zutreffende Dienstleistung zu Ihrem Anliegen. >> Mehr

Renovierungskosten

Suche

Zum Onlineverfahren

Icon Legende

  • Anmeldung erforderlich

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Kurzbeschreibung

Sie benötigen Renovierungskosten für Ihre neue Wohnung?

Teilen Sie uns hier bitte mit, welchen Renovierungsbedarf Sie haben und laden Sie direkt die entsprechenden Nachweise (z.B. das Übergabeprotokoll) hoch.

Wenn Sie Ihren neuen Mietvertrag noch nicht bei uns eingereicht haben, können Sie diesen bei der Dienstleistung „Neuer Mietvertrag ist da“ hochladen. Dort besteht auch die Möglichkeit die umzugsbedingten Kosten, neben Renovierungskosten zum Beispiel auch Umzugskosten oder ein Darlehen für Kaution, Sicherheitsleistung oder den Genossenschaftsanteil, direkt mit zu beantragen.

Wenn Ihr Mietvertrag bereits vorliegt, können Sie hier auch einfach nur die Renovierungskosten beantragen.

Voraussetzungen

Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.

Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Unterlagen digital bereit (als .jpg, .jpeg, .png oder .pdf-Datei), um sie im Antrag hochladen zu können:

  • Übergabeprotokoll (oder vergleichbare Nachweise für die Renovierungsbedürftigkeit)
  • Mietvertrag (falls noch nicht eingereicht)

Weitere Informationen

Für die Berechnung und Prüfung der konkreten Renovierungskosten werden meist noch weitere individuelle Angaben benötigt.

Für die möglicherweise weiteren benötigten Angaben oder Nachweise erhalten Sie später eine schriftliche Mitteilung bzw. wird sich Ihre zuständige Sachbearbeitung mit Ihnen in Verbindung setzen. Damit diese möglichst schnell erfolgen kann, teilen Sie bitte Ihren Renovierungsbedarf möglichst detailliert mit.

 

Was bedeutet „abgeschlossen“ in Ihrem Postkorb
Im Serviceportal sehen Sie unter „Mein Postkorb“ den Status Ihrer Vorgänge. Steht dort „abgeschlossen“, bedeutet das: Ihr Vorgang wurde erfolgreich an die zuständige Geschäftsstelle übermittelt.
Wichtig: „Abgeschlossen“ heißt nicht, dass der Vorgang geprüft und beschieden ist. Das Jobcenter prüft Ihren Antrag noch. Wenn etwas fehlen sollte, bekommen Sie Post.

Zum Onlineverfahren

Zuständige Abteilung

Webcontentanzeige