Reisekosten zum Vorstellungsgespräch - Serviceportal Jobcenter Wuppertal

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Reisekosten zum Vorstellungsgespräch

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Kurzbeschreibung

Die Antragstellung erfolgt in drei Schritten:

  1. Antrag stellen, bevor die Kosten entstehen
  2. Rückmeldung des Jobcenters abwarten
  3. Belege nachreichen

Beschreibung

Wenn Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten, können Sie Unterstützung für die Teilnahme an Vorstellungsgesprächen beantragen.

Was können „Reisekosten zum Vorstellungsgespräch“ sein?
Beispiele:

  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungskosten

 Wichtig!Wichtig:

  • Sie müssen den Antrag stellen, bevor die Kosten entstehen. Das bedeutet, bevor Sie etwas kaufen oder bezahlen.
  • Andere (Förder-) möglichkeiten müssen zuerst geprüft werden.
  • Es handelt sich um eine freiwillige Leistung (Ermessensleistung). Es besteht kein Rechtsanspruch.
  • Nur notwendige und angemessene Kosten können berücksichtigt werden.

Voraussetzungen

Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.

Unterlagen

Damit wir Ihren Antrag prüfen können, brauchen wir zum Beispiel Folgendes:

  • Kopie der Einladung. 
  • Nachweis, dass keine Reisekosten zum Vorstellungsgespräch übernommen werden.
  • Bei öffentlichen Verkehrsmitteln: Nachweis der notwendigen anfallenden Kosten. Zum Beispiel ein Screenshot dazu, dass es sich hierbei um die kostengünstigste Variante handelt.
  • Verpflegungs- und Übernachtungskosten bei mehrtägigen Fahrten: Nachweis der Notwendigkeit.

Bitte halten Sie diese Unterlagen digital bereit (als .jpg, .jpeg, .png oder .pdf-Datei), um sie hochladen zu können.

Erst nach der Rückmeldung des Jobcenters werden die folgenden Unterlagen benötigt:

  • Belege oder Quittungen über die tatsächlichen Ausgaben. Zum Beispiel die Fahrkarte oder die Übernachtungskosten.

Weitere Informationen

Was bedeutet „abgeschlossen“ in Ihrem Postkorb
Im Serviceportal sehen Sie unter „Mein Postkorb“ den Status Ihrer Vorgänge. Steht dort „abgeschlossen“ bedeutet das: Ihr Vorgang wurde erfolgreich an die zuständige Geschäftsstelle übermittelt.
Wichtig: „Abgeschlossen“ heißt nicht, dass der Vorgang geprüft und beschieden ist. Das Jobcenter prüft Ihren Antrag noch. Wenn etwas fehlen sollte, bekommen Sie Post.

Zuständige Abteilung

Kontakt

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