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Bewerbungskosten

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Kurzbeschreibung

Die Antragstellung erfolgt in drei Schritten:

  1. Antrag stellen, bevor die Kosten entstehen
  2. Rückmeldung des Jobcenters abwarten
  3. Belege nachreichen

Beschreibung

Wenn Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten, können Sie Unterstützung für Bewerbungskosten beantragen. Dies gilt für Bewerbungen für eine sozialversicherungspflichtige Arbeit sowie Ausbildung, oder eine schulische Ausbildung.

Was sind „Bewerbungskosten“?
Beispiele:

  • Schriftliche Bewerbungen
  • Bewerbungsfotos

 Wichtig!Wichtig:

  • Sie müssen den Antrag stellen, bevor die Kosten entstehen. Das bedeutet, bevor Sie etwas kaufen oder bezahlen.
  • Andere Fördermöglichkeiten müssen zuerst geprüft werden.
  • Es handelt sich um eine freiwillige Leistung (Ermessensleistung). Es besteht kein Rechtsanspruch.
  • Die Unterstützung erfolgt in der Regel als Pauschale.

Voraussetzungen

Um diese Dienstleistung nutzen zu können, muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.

Unterlagen

Erst nach der Rückmeldung des Jobcenters werden die folgenden Unterlagen benötigt:

  • Nachweis der Bewerbungen (zum Beispiel Bewerbungsanschreiben oder Antwortschreiben)
  • Belege oder Quittungen über die tatsächlichen Ausgaben

Bitte halten Sie die Unterlagen digital bereit (als .jpg, .jpeg, .png oder .pdf-Datei), um sie hochladen zu können.

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