Mieterhöhung
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Dienstleistungsdetails
Zum Onlineverfahren
Kurzbeschreibung
Sie haben von Ihrem*r Vermieter*in ein Schreiben zur Erhöhung der Miete erhalten.
In dem Onlineformular haben Sie die Möglichkeit entsprechende Nachweise hochzuladen.
Sollten Sie der Mieterhöhung bereits zugestimmt haben, bitte auch das Zustimmungsschreiben mit einreichen.
Voraussetzungen
Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.
Downloads
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie hier in der Datenschutzerklärung (DSGVO).
Weitere Informationen
Was bedeutet „abgeschlossen“ in Ihrem Postkorb
Im Serviceportal sehen Sie unter „Mein Postkorb“ den Status Ihrer Vorgänge. Steht dort „abgeschlossen“, bedeutet das: Ihr Vorgang wurde erfolgreich an die zuständige Geschäftsstelle übermittelt.
Wichtig: „Abgeschlossen“ heißt nicht, dass der Vorgang geprüft und beschieden ist. Das Jobcenter prüft Ihren Antrag noch. Wenn etwas fehlen sollte, bekommen Sie Post.