Bankverbindung/Pfändungsschutzkonto
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Dienstleistungsdetails
Zum Onlineverfahren
Beschreibung
Für einen schnellstmöglichen Erhalt Ihrer Leistungen ist es hilfreich, wenn Sie über ein deutsches Girokonto verfügen.
Sollten Sie bisher noch kein Girokonto eröffnet haben oder Ihre Bankverbindung hat sich geändert, haben Sie hier die Möglichkeit, uns Ihre Bankverbindung mitzuteilen.
Sollten Sie eine Bescheinigung für ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) benötigen, können Sie dies im Formular ebenfalls angeben.
Voraussetzungen
Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.
Unterlagen
- Nachweise zu den Kontodaten (z.B. Kontoeröffnung) aus denen eindeutig die IBAN und der Kontoinhaber hervorgeht oder einen Nachweis, dass die Person, auf deren Konto Ihre Leisungen eingehen sollen, damit einverstanden ist.
Downloads
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie hier in der Datenschutzerklärung (DSGVO).
Weitere Informationen
Im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf Ihren Leistungsbezug oder weitere benötigte Angaben oder Nachweise erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung bzw. wird sich Ihre zuständige Sachbearbeitung mit Ihnen in Verbindung setzen.