+++ Unterstützung für Arbeitskleidung und Arbeitsmittel die Sie für eine sozialversicherungspflichtige Arbeit oder Ausbildung brauchen. +++
Suche
Suche ...
Dienstleistungsdetails
Zum Onlineverfahren
Kurzbeschreibung
Die Antragstellung erfolgt in drei Schritten:
1. Antrag stellen bevor die Kosten entstehen
2. Rückmeldung des Jobcenters abwarten
3. Belege nachreichen
Beschreibung
Wenn Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten, können Sie Unterstützung für Arbeitskleidung oder Arbeitsmittel beantragen.
Was kann unterstützt werden?
Beispiele:
- Arbeitskleidung (keine Arbeitssicherheitskleidung)
- Werkzeug (zum Beispiel Kochmesser)
Wichtig:
- Sie müssen den Antrag stellen bevor die Kosten entstehen. Das bedeutet, bevor Sie etwas kaufen oder bezahlen.
- Andere Fördermöglichkeiten müssen zuerst geprüft werden.
- Es handelt sich um eine freiwillige Leistung (Ermessensleistung). Es besteht kein Rechtsanspruch.
Voraussetzungen
Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.
Unterlagen
Damit wir Ihren Antrag prüfen können, brauchen wir zum Beispiel Folgendes:
- Unterschriebener Arbeits- Ausbildungsvertrag
- Nachweis der Notwendigkeit/Stellungnahme des Arbeitgebenden
- Nachweis, dass die Arbeitsmittel nicht oder teilweise von Arbeitgebenden oder anderen Stellen übernommen werden (zum Beispiel schriftliche Bestätigung oder Hinweis im Arbeitsvertrag)
- Kostenvoranschläge oder Preisbeispiele der benötigten Sachen
Bitte halten Sie diese Unterlagen digital bereit (als .jpg, .jpeg, .png oder .pdf-Datei), um sie im Antrag hochladen zu können.
Sprechen Sie uns gerne an, damit wir klären können, welche konkreten Nachweise wir tatsächlich in Ihrem Einzelfall benötigen.
Erst nach der Rückmeldung des Jobcenters werden die folgenden Unterlagen gebraucht:
- Belege oder Quittungen über die tatsächlichen Ausgaben nachreichen.
Downloads
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie hier in der Datenschutzerklärung (DSGVO).
Weitere Informationen
Was bedeutet „abgeschlossen“ in Ihrem Postkorb
Im Serviceportal sehen Sie unter „Mein Postkorb“ den Status Ihrer Vorgänge. Steht dort „abgeschlossen“ bedeutet das: Ihr Vorgang wurde erfolgreich an die zuständige Geschäftsstelle übermittelt.
Wichtig: „Abgeschlossen“ heißt nicht, dass der Vorgang geprüft und beschieden ist. Das Jobcenter prüft Ihren Antrag noch. Wenn etwas fehlen sollte, bekommen Sie Post.