+++ Unterstützung für Arbeitskleidung und Arbeitsmittel die Sie für eine sozialversicherungspflichtige Arbeit oder Ausbildung brauchen. +++ - Serviceportal Jobcenter Wuppertal

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+++ Unterstützung für Arbeitskleidung und Arbeitsmittel die Sie für eine sozialversicherungspflichtige Arbeit oder Ausbildung brauchen. +++

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Dienstleistungsdetails

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Kurzbeschreibung

Die Antragstellung erfolgt in drei Schritten:

1. Antrag stellen bevor die Kosten entstehen

2. Rückmeldung des Jobcenters abwarten

3. Belege nachreichen

Beschreibung

Wenn Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten, können Sie Unterstützung für Arbeitskleidung oder Arbeitsmittel beantragen.

Was kann unterstützt werden?

Beispiele:

  • Arbeitskleidung (keine Arbeitssicherheitskleidung)
  • Werkzeug (zum Beispiel Kochmesser)

 

Wichtig!Wichtig:

  • Sie müssen den Antrag stellen bevor die Kosten entstehen. Das bedeutet, bevor Sie etwas kaufen oder bezahlen.
  • Andere Fördermöglichkeiten müssen zuerst geprüft werden.
  • Es handelt sich um eine freiwillige Leistung (Ermessensleistung). Es besteht kein Rechtsanspruch.

Voraussetzungen

Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.

Unterlagen

Damit wir Ihren Antrag prüfen können, brauchen wir zum Beispiel Folgendes:

  • Unterschriebener Arbeits- Ausbildungsvertrag
  • Nachweis der Notwendigkeit/Stellungnahme des Arbeitgebenden
  • Nachweis, dass die Arbeitsmittel nicht oder teilweise von Arbeitgebenden oder anderen Stellen übernommen werden (zum Beispiel schriftliche Bestätigung oder Hinweis im Arbeitsvertrag)
  • Kostenvoranschläge oder Preisbeispiele der benötigten Sachen

Bitte halten Sie diese Unterlagen digital bereit (als .jpg, .jpeg, .png oder .pdf-Datei), um sie im Antrag hochladen zu können.

 

Sprechen Sie uns gerne an, damit wir klären können, welche konkreten Nachweise wir tatsächlich in Ihrem Einzelfall benötigen.

 

Erst nach der Rückmeldung des Jobcenters werden die folgenden Unterlagen gebraucht:

  • Belege oder Quittungen über die tatsächlichen Ausgaben nachreichen.

 

Downloads

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie hier in der Datenschutzerklärung (DSGVO).

Weitere Informationen

Was bedeutet „abgeschlossen“ in Ihrem Postkorb

Im Serviceportal sehen Sie unter „Mein Postkorb“ den Status Ihrer Vorgänge. Steht dort „abgeschlossen“ bedeutet das: Ihr Vorgang wurde erfolgreich an die zuständige Geschäftsstelle übermittelt.

Wichtig: „Abgeschlossen“ heißt nicht, dass der Vorgang geprüft und beschieden ist. Das Jobcenter prüft Ihren Antrag noch. Wenn etwas fehlen sollte, bekommen Sie Post.

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Zuständige Abteilung

865 Jobcenter Wuppertal
Jobcenter Wuppertal AöR
Bachstraße 2
42275 Wuppertal


Kontakt

Jobcenter Hotline
Tel: +49 202 74763-0

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