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Individuelle Förderung – freie Förderung

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Kurzbeschreibung

Antrag auf Leistungen der Freien Förderung gemäß § 16f SGB II

Beschreibung

Im Rahmen der freien Förderung werden flexible und auf den Einzelfall zugeschnittene Förderleistungen angeboten, um die Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Arbeit zu unterstützen, wenn die gesetzlich geregelten Eingliederungsleistungen nicht ausreichen.

Voraussetzungen

Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.

Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Unterlagen digital bereit (als .jpg, .jpeg, .png oder .pdf-Datei), um sie im Antrag hochladen zu können:

  • Nachweis des Arbeitgebers
  • Rechnungen
  • Belege,...

Weitere Informationen

Die Beantragung muss grundsätzlich vor dem leistungsbegründenden Ereignis liegen.

 

Was bedeutet „abgeschlossen“ in Ihrem Postkorb
Im Serviceportal sehen Sie unter „Mein Postkorb“ den Status Ihrer Vorgänge. Steht dort „abgeschlossen“, bedeutet das: Ihr Vorgang wurde erfolgreich an die zuständige Geschäftsstelle übermittelt.
Wichtig: „Abgeschlossen“ heißt nicht, dass der Vorgang geprüft und beschieden ist. Das Jobcenter prüft Ihren Antrag noch. Wenn etwas fehlen sollte, bekommen Sie Post.

Zuständige Abteilung

Kontakt

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