Einstiegsgeld (ESG) gemäß § 16b SGB II – sozialversicherungspflichtige Tätigkeit
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Dienstleistungsdetails
Zum Onlineverfahren
Beschreibung
Die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung kann durch Einstiegsgeld gefördert werden.
Voraussetzungen
Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.
Unterlagen
- Arbeitsvertrag
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Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie hier in der Datenschutzerklärung (DSGVO).
Weitere Informationen
Die Beantragung muss grundsätzlich vor dem leistungsbegründenden Ereignis liegen.
Was bedeutet „abgeschlossen“ in Ihrem Postkorb
Im Serviceportal sehen Sie unter „Mein Postkorb“ den Status Ihrer Vorgänge. Steht dort „abgeschlossen“, bedeutet das: Ihr Vorgang wurde erfolgreich an die zuständige Geschäftsstelle übermittelt.
Wichtig: „Abgeschlossen“ heißt nicht, dass der Vorgang geprüft und beschieden ist. Das Jobcenter prüft Ihren Antrag noch. Wenn etwas fehlen sollte, bekommen Sie Post.