Einstiegsgeld (ESG) gemäß § 16b SGB II – sozialversicherungspflichtige Tätigkeit
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Dienstleistungsdetails
Zum Onlineverfahren
Beschreibung
Die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung kann durch Einstiegsgeld gefördert werden.
Voraussetzungen
Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.
Unterlagen
- Arbeitsvertrag
Downloads
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie hier in der Datenschutzerklärung (DSGVO).
Weitere Informationen
Die Beantragung muss grundsätzlich vor dem leistungsbegründenden Ereignis liegen.