Einstiegsgeld (ESG) gemäß § 16b SGB II – sozialversicherungspflichtige Tätigkeit - Serviceportal Jobcenter Wuppertal

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Einstiegsgeld (ESG) gemäß § 16b SGB II – sozialversicherungspflichtige Tätigkeit

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Beschreibung

Die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung kann durch Einstiegsgeld gefördert werden.

Voraussetzungen

Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.

Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Unterlagen digital bereit (als .jpg, .jpeg, .png oder .pdf-Datei), um sie im Antrag hochladen zu können:

  • Arbeitsvertrag

Weitere Informationen

Die Beantragung muss grundsätzlich vor dem leistungsbegründenden Ereignis liegen.

 

Was bedeutet „abgeschlossen“ in Ihrem Postkorb
Im Serviceportal sehen Sie unter „Mein Postkorb“ den Status Ihrer Vorgänge. Steht dort „abgeschlossen“, bedeutet das: Ihr Vorgang wurde erfolgreich an die zuständige Geschäftsstelle übermittelt.
Wichtig: „Abgeschlossen“ heißt nicht, dass der Vorgang geprüft und beschieden ist. Das Jobcenter prüft Ihren Antrag noch. Wenn etwas fehlen sollte, bekommen Sie Post.

Zuständige Abteilung

Kontakt

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