Einstiegsgeld (ESG) gemäß § 16b SGB II – sozialversicherungspflichtige Tätigkeit - Serviceportal Jobcenter Wuppertal

Header

Asset-Herausgeber

Portal Meldungen

  • HINWEIS: Am Dienstag, dem 9.9.2025 wird im Zeitraum zwischen 18:00 Uhr und ca. 24:00 Uhr kurzzeitig, für ca. 30 Minuten, keine Anmeldung bei der BundID möglich sein. >> Mehr

Einstiegsgeld (ESG) gemäß § 16b SGB II – sozialversicherungspflichtige Tätigkeit

Suche

Dienstleistungsdetails

Beschreibung

Die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung kann durch Einstiegsgeld gefördert werden.

Voraussetzungen

Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.

Unterlagen

  • Arbeitsvertrag

Downloads

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie hier in der Datenschutzerklärung (DSGVO).

Weitere Informationen

Die Beantragung muss grundsätzlich vor dem leistungsbegründenden Ereignis liegen.

 

Was bedeutet „abgeschlossen“ in Ihrem Postkorb
Im Serviceportal sehen Sie unter „Mein Postkorb“ den Status Ihrer Vorgänge. Steht dort „abgeschlossen“, bedeutet das: Ihr Vorgang wurde erfolgreich an die zuständige Geschäftsstelle übermittelt.
Wichtig: „Abgeschlossen“ heißt nicht, dass der Vorgang geprüft und beschieden ist. Das Jobcenter prüft Ihren Antrag noch. Wenn etwas fehlen sollte, bekommen Sie Post.



Zuständige Abteilung

865 Jobcenter Wuppertal
Jobcenter Wuppertal AöR
Bachstraße 2
42275 Wuppertal


Kontakt

Jobcenter Hotline
Tel: +49 202 74763-0

Suchtext