Einstiegsgeld (ESG) gemäß § 16b SGB II – selbstständige Tätigkeit
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Dienstleistungsdetails
Zum Onlineverfahren
Beschreibung
Die Aufnahme einer wirtschaftlich tragfähigen selbstständigen Tätigkeit kann durch Einstiegsgeld gefördert werden.
Voraussetzungen
Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.
Unterlagen
- Teilnahmenachweis des Gründerseminares
- Stellungnahme des Startercenters
- Geschäftsdaten (Firmierung, Adresse, Telefon, Fax, E-Mail, etc.)
- Lebenslauf
- Geschäftskonzept inkl. Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
- Liquiditätsplan
- Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit beim Gewerbeamt bzw. beim Finanzamt
- Nachweis der erlaubten selbstständigen Tätigkeit, sofern erforderlich (z.B. Zulassung der Kammer, Schankerlaubnis, Unterrichtungsnachweis im Sicherheitsgewerbe, etc.)
- Nachweis über ein Geschäftskonto
- Darlehenszusagen
Downloads
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie hier in der Datenschutzerklärung (DSGVO).
Weitere Informationen
Die Beantragung muss grundsätzlich vor dem leistungsbegründenden Ereignis liegen.