Einstiegsgeld (ESG) gemäß § 16b SGB II – selbstständige Tätigkeit - Serviceportal Jobcenter Wuppertal

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Einstiegsgeld (ESG) gemäß § 16b SGB II – selbstständige Tätigkeit

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Dienstleistungsdetails

Beschreibung

Die Aufnahme einer wirtschaftlich tragfähigen selbstständigen Tätigkeit kann durch Einstiegsgeld gefördert werden.

Voraussetzungen

Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.

Unterlagen

  • Teilnahmenachweis des Gründerseminares
  • Stellungnahme des Startercenters
  • Geschäftsdaten (Firmierung, Adresse, Telefon, Fax, E-Mail, etc.)
  • Lebenslauf
  • Geschäftskonzept inkl. Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
  • Liquiditätsplan
  • Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit beim Gewerbeamt bzw. beim Finanzamt
  • Nachweis der erlaubten selbstständigen Tätigkeit, sofern erforderlich (z.B. Zulassung der Kammer, Schankerlaubnis, Unterrichtungsnachweis im Sicherheitsgewerbe, etc.)
  • Nachweis über ein Geschäftskonto
  • Darlehenszusagen

Downloads

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie hier in der Datenschutzerklärung (DSGVO).

Weitere Informationen

Die Beantragung muss grundsätzlich vor dem leistungsbegründenden Ereignis liegen.



Zuständige Abteilung

865 Jobcenter Wuppertal
Jobcenter Wuppertal AöR
Bachstraße 2
42275 Wuppertal


Kontakt

Jobcenter Hotline
Tel: +49 202 74763-0

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