Kosten für Pendelfahrten - Serviceportal Jobcenter Wuppertal

Header

Asset-Herausgeber

Portal Meldungen

  • WARTUNGSARBEITEN: Am Sonntag, 7.9.25 von 7:00 bis 14:00 Uhr, ist keine Antragstellung möglich. >> Mehr

Kosten für Pendelfahrten

Suche

Dienstleistungsdetails

Zum Onlineverfahren

Kurzbeschreibung

Antrag auf Gewährung einer Förderung für die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Arbeit/Ausbildung bzw. schulischen Ausbildung – Kosten für Pendelfahrten

Beschreibung

Wenn Sie eine neue Arbeitsstelle oder Ausbildung suchen oder aufnehmen, können Kosten erstattet werden.

Erstattungsfähig sind Kosten die z.B. für die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses anfallen. Dies können Fahrtkosten für Pendelfahrten sein die im ersten (Zeit-)Monat ab dem Tag der Beschäftigungsaufnahme anfallen.

Voraussetzungen

Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.

Unterlagen

  • Je nach benutztem Verkehrsmittel,
  • Fahrkarte im Original bzw. Ausdruck aus dem Routenplaner, ggf. Belege Übernachtungskosten,
  • Kopie des Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrages.

Downloads

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie hier in der Datenschutzerklärung (DSGVO).

Weitere Informationen

Die Beantragung muss grundsätzlich vor dem leistungsbegründenden Ereignis liegen.

 

Was bedeutet „abgeschlossen“ in Ihrem Postkorb
Im Serviceportal sehen Sie unter „Mein Postkorb“ den Status Ihrer Vorgänge. Steht dort „abgeschlossen“, bedeutet das: Ihr Vorgang wurde erfolgreich an die zuständige Geschäftsstelle übermittelt.
Wichtig: „Abgeschlossen“ heißt nicht, dass der Vorgang geprüft und beschieden ist. Das Jobcenter prüft Ihren Antrag noch. Wenn etwas fehlen sollte, bekommen Sie Post.

Zum Onlineverfahren



Zuständige Abteilung

865 Jobcenter Wuppertal
Jobcenter Wuppertal AöR
Bachstraße 2
42275 Wuppertal


Kontakt

Jobcenter Hotline
Tel: +49 202 74763-0

Suchtext