Fahrtkosten für den täglichen Arbeitsweg (Pendelfahrten)
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Kurzbeschreibung
Die Antragstellung erfolgt in drei Schritten:
- Antrag stellen, bevor die Kosten entstehen
- Rückmeldung des Jobcenters
- Belege nachreichen
Beschreibung
Wenn Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten, können Sie Unterstützung für Ihre regelmäßigen Fahrten (Pendelfahrten) zur Arbeit oder Ausbildung im ersten Monat beantragen.
Wichtig:
- Sie müssen den Antrag stellen, bevor die Kosten entstehen. Das bedeutet, bevor Sie etwas kaufen oder bezahlen.
- Andere (Förder-) möglichkeiten müssen zuerst geprüft werden.
- Es handelt sich um eine freiwillige Leistung (Ermessensleistung). Es besteht kein Rechtsanspruch.
- Nur notwendige und angemessene Kosten können berücksichtigt werden.
- Der Vertrag muss mindestens über die Dauer von einem Monat gehen.
- Es können nicht Pendelfahrten und gleichzeitig Fahrtkosten zur Aufnahme einer neuen Beschäftigung oder Ausbildung bewilligt werden.
Voraussetzungen
Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.
Unterlagen
Damit wir Ihren Antrag prüfen können, brauchen wir zum Beispiel Folgendes:
- Unterschriebener Arbeits- oder Ausbildungsvertrag
- Bei öffentlichen Verkehrsmitteln: Nachweis der notwendigen anfallenden Kosten. Zum Beispiel ein Screenshot dazu, dass es sich hierbei um die kostengünstigste Variante handelt.
- Sonstige Verkehrsmittel zum Beispiel PKW: Ausdruck aus dem Routenplaner
Bitte halten Sie diese Unterlagen digital bereit (als .jpg, .jpeg, .png oder .pdf-Datei), um sie hochladen zu können.
Erst nach der Rückmeldung des Jobcenters werden die folgenden Unterlagen benötigt:
- Belege oder Quittungen über die tatsächlichen Ausgaben. Zum Beispiel die Fahrkarte.
Downloads
Weitere Informationen
Was bedeutet „abgeschlossen“ in Ihrem Postkorb
Im Serviceportal sehen Sie unter „Mein Postkorb“ den Status Ihrer Vorgänge. Steht dort „abgeschlossen“, bedeutet das: Ihr Vorgang wurde erfolgreich an die zuständige Geschäftsstelle übermittelt.
Wichtig: „Abgeschlossen“ heißt nicht, dass der Vorgang geprüft und beschieden ist. Das Jobcenter prüft Ihren Antrag noch. Wenn etwas fehlen sollte, bekommen Sie Post.
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Zuständige Abteilung
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865 Jobcenter Wuppertal
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Jobcenter Wuppertal AöR
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Bachstraße 2
-
42275 Wuppertal
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Kontakt
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Jobcenter Hotline
Tel: +49 202 74763-0