Fahrkosten zur Aufnahme einer versicherungspflichtigen Arbeits- oder Ausbildungsstelle oder schulischen Ausbildung - Serviceportal Jobcenter Wuppertal

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Fahrkosten zur Aufnahme einer versicherungspflichtigen Arbeits- oder Ausbildungsstelle oder schulischen Ausbildung

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Kurzbeschreibung

Antrag auf Gewährung einer Förderung für die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Arbeit/Ausbildung bzw. schulischen Ausbildung – Fahrkosten zur Aufnahme einer versicherungspflichtigen Arbeits- oder Ausbildungsstelle oder schulischen Ausbildung

Beschreibung

Wenn Sie eine neue Arbeitsstelle oder Ausbildung suchen oder aufnehmen, können Kosten erstattet werden.

Erstattungsfähig sind Fahrtkosten, die z.B. für die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses anfallen.

Voraussetzungen

Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.

Unterlagen

  • Je nach benutztem Verkehrsmittel, Fahrkarte im Original bzw. Ausdruck aus dem Routenplaner,
  • ggf. Belege Übernachtungskosten,
  • Kopie des Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrages.

Downloads

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie hier in der Datenschutzerklärung (DSGVO).

Weitere Informationen

Die Beantragung muss grundsätzlich vor dem leistungsbegründenden Ereignis liegen.

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Zuständige Abteilung

865 Jobcenter Wuppertal
Jobcenter Wuppertal AöR
Bachstraße 2
42275 Wuppertal


Kontakt

Jobcenter Hotline
Tel: +49 202 74763-0

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