Fahrtkosten zum neuen Arbeitsplatz
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Kurzbeschreibung
Die Antragstellung erfolgt in drei Schritten:
- Antrag stellen, bevor die Kosten entstehen
- Rückmeldung des Jobcenters
- Belege nachreichen
Beschreibung
Wenn Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten und eine sozialversicherungspflichtige Arbeit/ Ausbildung oder schulische Ausbildung beginnen, können Sie Unterstützung für die Fahrt zur Aufnahme der Tätigkeit beantragen.
Diese Unterstützung ist einmalig und gilt für die Fahrt am ersten Arbeitstag.
Wichtig:
- Sie müssen den Antrag stellen, bevor die Kosten entstehen. Das bedeutet, bevor Sie etwas kaufen oder bezahlen.
- Andere (Förder-) möglichkeiten müssen zuerst geprüft werden.
- Es handelt sich um eine freiwillige Leistung (Ermessensleistung). Es besteht kein Rechtsanspruch.
- Nur notwendige und angemessene Kosten können berücksichtigt werden.
- Es können nicht Fahrtkosten zur Arbeitsaufnahme und gleichzeitig Pendelfahrten bewilligt werden. Pendelfahrten im ersten Monat decken auch die Fahrtkosten zur Arbeitsaufnahme ab.
Voraussetzungen
Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.
Unterlagen
Damit wir Ihren Antrag prüfen können, brauchen wir zum Beispiel Folgendes:
- Unterschriebener Arbeits- oder Ausbildungsvertrag
- Bei öffentlichen Verkehrsmitteln: Nachweis der notwendigen anfallenden Kosten. Zum Beispiel ein Screenshot dazu, dass es sich hierbei um die kostengünstigste Variante handelt.
- Sonstige Verkehrsmittel zum Beispiel PKW: Ausdruck aus dem Routenplaner
Bitte halten Sie diese Unterlagen digital bereit (als .jpg, .jpeg, .png oder .pdf-Datei), um sie hochladen zu können.
Erst nach der Rückmeldung des Jobcenters werden die folgenden Unterlagen benötigt:
- Belege oder Quittungen über die tatsächlichen Ausgaben. Zum Beispiel die Fahrkarte.
Downloads
Weitere Informationen
Was bedeutet „abgeschlossen“ in Ihrem Postkorb
Im Serviceportal sehen Sie unter „Mein Postkorb“ den Status Ihrer Vorgänge. Steht dort „abgeschlossen“, bedeutet das: Ihr Vorgang wurde erfolgreich an die zuständige Geschäftsstelle übermittelt.
Wichtig: „Abgeschlossen“ heißt nicht, dass der Vorgang geprüft und beschieden ist. Das Jobcenter prüft Ihren Antrag noch. Wenn etwas fehlen sollte, bekommen Sie Post.
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Zuständige Abteilung
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865 Jobcenter Wuppertal
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Jobcenter Wuppertal AöR
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Bachstraße 2
-
42275 Wuppertal
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Kontakt
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Jobcenter Hotline
Tel: +49 202 74763-0