Fahrkosten zur Aufnahme einer versicherungspflichtigen Arbeits- oder Ausbildungsstelle oder schulischen Ausbildung - Serviceportal Jobcenter Wuppertal

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Fahrkosten zur Aufnahme einer versicherungspflichtigen Arbeits- oder Ausbildungsstelle oder schulischen Ausbildung

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Kurzbeschreibung

Antrag auf Gewährung einer Förderung für die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Arbeit/ Ausbildung oder schulischen Ausbildung – Fahrkosten zur Aufnahme einer versicherungspflichtigen Arbeits- oder Ausbildungsstelle oder schulischen Ausbildung

Beschreibung

Wenn Sie eine neue Arbeitsstelle oder Ausbildung suchen oder aufnehmen, können Kosten erstattet werden.

Erstattungsfähig sind Fahrtkosten, die zum Beispiel für die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses anfallen.

Voraussetzungen

Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.

Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Unterlagen digital bereit (als .jpg, .jpeg, .png oder .pdf-Datei), um sie im Antrag hochladen zu können:

  • Je nach benutztem Verkehrsmittel, Fahrkarte im Original bzw. Ausdruck aus dem Routenplaner,
  • bei Bedarf Belege für Übernachtungskosten,
  • Kopie des Arbeits- oder Ausbildungsvertrages.

Weitere Informationen

Die Beantragung muss grundsätzlich vor dem leistungsbegründenden Ereignis liegen.

 

Was bedeutet „abgeschlossen“ in Ihrem Postkorb
Im Serviceportal sehen Sie unter „Mein Postkorb“ den Status Ihrer Vorgänge. Steht dort „abgeschlossen“, bedeutet das: Ihr Vorgang wurde erfolgreich an die zuständige Geschäftsstelle übermittelt.
Wichtig: „Abgeschlossen“ heißt nicht, dass der Vorgang geprüft und beschieden ist. Das Jobcenter prüft Ihren Antrag noch. Wenn etwas fehlen sollte, bekommen Sie Post.

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