Bewerbungskosten
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Dienstleistungsdetails
Zum Onlineverfahren
Kurzbeschreibung
Antrag auf Gewährung einer Förderung für die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Arbeit/Ausbildung bzw. schulischen Ausbildung – Bewerbungskosten; tatsächliche Erstattung
Beschreibung
Wenn Sie eine neue Arbeitsstelle oder Ausbildung suchen oder aufnehmen, können Kosten erstattet werden.
Erstattungsfähig sind Kosten die z.B. für Ihre Bewerbungsbemühungen anfallen.
Dies können Kosten für postalische Bewerbungen, für Bewerbungen per E-Mail oder Internetbewerbungen sein. I.d.R. erfolgt die Erstattung der Kosten über eine pauschale Berechnung.
Die Abrechnung der tatsächlichen Höhe der Kosten kann ausnahmsweise erfolgen sofern, bspw. berufsbedingt, höhere Kosten für eine Bewerbung anfallen.
Voraussetzungen
Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.
Unterlagen
- Kopien der Bewerbungsanschreiben und Originalquittungen über die entstandenen Kosten
Downloads
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie hier in der Datenschutzerklärung (DSGVO).
Weitere Informationen
Die Beantragung muss grundsätzlich vor dem leistungsbegründenden Ereignis liegen.