Wenn Sie eine neue Arbeitsstelle oder Ausbildung suchen oder aufnehmen, können Kosten erstattet werden.
Erstattungsfähig sind Kosten die zum Beispiel für Ihre Bewerbungsbemühungen anfallen.
Dies können Kosten für postalische Bewerbungen, für Bewerbungen per E-Mail oder Internetbewerbungen sein. In der Regel erfolgt die Erstattung der Kosten über eine pauschale Berechnung.
Die Abrechnung der tatsächlichen Höhe der Kosten kann ausnahmsweise erfolgen sofern, beispielsweise berufsbedingt, höhere Kosten für eine Bewerbung anfallen.