Kosten für Nachweise
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Dienstleistungsdetails
Zum Onlineverfahren
Kurzbeschreibung
Antrag auf Gewährung einer Förderung für die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Arbeit/Ausbildung bzw. schulischen Ausbildung – Kosten für Nachweise
Beschreibung
Wenn Sie eine neue Arbeitsstelle oder Ausbildung suchen oder aufnehmen, können Kosten erstattet werden.
Erstattungsfähig sind Kosten, die z.B. für notwendige Nachweise anfallen können. Solche Kosten können bspw. entstehen für (keine abschließende Aufzählung):
- Berechtigungsscheine
- Zertifizierungen
- Gesundheitsnachweise
- Impfungen
- Personenbeförderungsscheine
- Gebühren
- Fahrerkarten
- je nach Berufsbild notwendige Nachweise
Voraussetzungen
Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.
Unterlagen
- Zahlungsbelege,
- Kopie des Arbeits-/Ausbildungsvertrages bei Aufnahme.
Downloads
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie hier in der Datenschutzerklärung (DSGVO).
Weitere Informationen
Die Beantragung muss grundsätzlich vor dem leistungsbegründenden Ereignis liegen.
Was bedeutet „abgeschlossen“ in Ihrem Postkorb
Im Serviceportal sehen Sie unter „Mein Postkorb“ den Status Ihrer Vorgänge. Steht dort „abgeschlossen“, bedeutet das: Ihr Vorgang wurde erfolgreich an die zuständige Geschäftsstelle übermittelt.
Wichtig: „Abgeschlossen“ heißt nicht, dass der Vorgang geprüft und beschieden ist. Das Jobcenter prüft Ihren Antrag noch. Wenn etwas fehlen sollte, bekommen Sie Post.