Einzug einer Person
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Dienstleistungsdetails
Zum Onlineverfahren
Kurzbeschreibung
Teilen Sie hier mit, wenn jemand bei Ihnen einzieht.
Beschreibung
Da bei einem Zuzug in eine bestehende Bedarfsgemeinschaft häufig individuelle Angaben/Unterlagen benötigt werden, empfehlen wir eine persönliche Vorsprache in der Eingangszone der für Sie zuständigen Geschäftsstelle zu den bekannten Öffnungszeiten.
Im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf Ihren Leistungsbezug oder weitere benötigte Angaben oder Nachweise erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung bzw. wird sich Ihre zuständige Sachbearbeitung mit Ihnen in Verbindung setzen.
Voraussetzungen
Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.
Unterlagen
- ggfs. Nachweise zur finanziellen Unterstützung durch die umziehende Person
- ggfs. bereits vorhandene Nachweise zu sich ändernden Kosten der Unterkunft
Downloads
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie hier in der Datenschutzerklärung (DSGVO).
Weitere Informationen
Die bei Ihnen eingezogene/n Person/en benötigt/en Bürgergeld?
Ein Neuantrag auf Bürgergeld kann online oder in der für Sie zuständigen Geschäftsstelle gestellt werden.
Den Online-Antrag finden Sie im Bereich „Anträge“ unter “Online Neuantrag Arbeitslosengeld II“.
Da bei einem Zuzug in eine bestehende Bedarfsgemeinschaft häufig individuelle Angaben/Unterlagen benötigt werden, empfehlen wir eine persönliche Vorsprache in der Eingangszone der für Sie zuständigen Geschäftsstelle zu den bekannten Öffnungszeiten.