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Beschreibung

Teilen Sie hier mit, wenn Sie geschieden wurden.

Voraussetzungen

Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.

Unterlagen

Bitte halten Sie erforderliche Unterlagen digital bereit (als .jpg, .jpeg, .png oder .pdf-Datei), um sie im Antrag hochladen zu können.

  • Entsprechende Unterlagen wie zum Beidpiel Scheidungsurteil etc.

Weitere Informationen

Im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf Ihren Leistungsbezug oder weitere benötigte Angaben oder Nachweise erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung bzw. wird sich Ihre zuständige Sachbearbeitung mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Was bedeutet „abgeschlossen“ in Ihrem Postkorb
Im Serviceportal sehen Sie unter „Mein Postkorb“ den Status Ihrer Vorgänge. Steht dort „abgeschlossen“, bedeutet das: Ihr Vorgang wurde erfolgreich an die zuständige Geschäftsstelle übermittelt.
Wichtig: „Abgeschlossen“ heißt nicht, dass der Vorgang geprüft und beschieden ist. Das Jobcenter prüft Ihren Antrag noch. Wenn etwas fehlen sollte, bekommen Sie Post.

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Zuständige Abteilung

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