Einkommen, das nicht aus einem Beschäftigungs- oder Arbeitsverhältnis stammt
Zum Beispiel Arbeitslosengeld I, Kindergeld, Renten, (Kindes- oder Ehegatten-) Unterhalt, Wohngeld...
Beschreibung
Die Höhe Ihres Einkommens wird sich ändern? Teilen Sie hier mit, was sich bei Ihnen verändern wird und laden Sie bitte die bereits vorhandenen Nachweise (z.B. Änderungsbescheide, neue Unterhaltsvereinbarungen usw.) hoch.
Im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf Ihren Leistungsbezug oder weitere benötigte Angaben oder Nachweise erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung bzw. wird sich Ihre zuständige Sachbearbeitung mit Ihnen in Verbindung setzen.
Voraussetzungen
Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.
Unterlagen
Bitte halten Sie die folgenden Unterlagen digital bereit (als .jpg, .jpeg, .png oder .pdf-Datei), um sie im Antrag hochladen zu können:
Nachweise (zum Beispiel Änderungsbescheide, neue Unterhaltsvereinbarungen,...)
Was bedeutet „abgeschlossen“ in Ihrem Postkorb Im Serviceportal sehen Sie unter „Mein Postkorb“ den Status Ihrer Vorgänge. Steht dort „abgeschlossen“, bedeutet das: Ihr Vorgang wurde erfolgreich an die zuständige Geschäftsstelle übermittelt. Wichtig: „Abgeschlossen“ heißt nicht, dass der Vorgang geprüft und beschieden ist. Das Jobcenter prüft Ihren Antrag noch. Wenn etwas fehlen sollte, bekommen Sie Post.