Ich möchte Nachweise zu meinem Einkommen einreichen
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Dienstleistungsdetails
Zum Onlineverfahren
Kurzbeschreibung
Einkommen, das nicht aus einem Beschäftigungs- oder Arbeitsverhältnis stammt
Zum Beispiel Arbeitslosengeld I, Kindergeld, Renten, (Kindes- oder Ehegatten-) Unterhalt, Wohngeld,....
Beschreibung
Hier können Sie Nachweise (Bewilligungs- oder Änderungsbescheide, Unterhaltsvereinbarung,...) zu Ihren Einkommen hochladen.
Im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf Ihren Leistungsbezug oder weitere benötigte Angaben oder Nachweise erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung Ihre zuständige Sachbearbeitung wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Voraussetzungen
Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.
Unterlagen
Bitte halten Sie die folgenden Unterlagen digital bereit (als .jpg, .jpeg, .png oder .pdf-Datei), um sie im Antrag hochladen zu können:
- Nachweise zum Einkommen (Bewilligungs- oder Änderungsbescheide, Unterhaltsvereinbarung,...)
Downloads
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie hier in der Datenschutzerklärung (DSGVO).
Weitere Informationen
Was bedeutet „abgeschlossen“ in Ihrem Postkorb
Im Serviceportal sehen Sie unter „Mein Postkorb“ den Status Ihrer Vorgänge. Steht dort „abgeschlossen“, bedeutet das: Ihr Vorgang wurde erfolgreich an die zuständige Geschäftsstelle übermittelt.
Wichtig: „Abgeschlossen“ heißt nicht, dass der Vorgang geprüft und beschieden ist. Das Jobcenter prüft Ihren Antrag noch. Wenn etwas fehlen sollte, bekommen Sie Post.