Sperrandrohung oder Sperrung Ihrer Energiebelieferung
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Dienstleistungsdetails
Zum Onlineverfahren
Kurzbeschreibung
Um eine Unterbrechung oder Wiederaufnahme Ihrer Energiebelieferung schnellstmöglich klären zu können, ist eine Vorsprache in der Eingangszone der für Sie zuständigen Geschäftsstelle zwingend erforderlich.
Bitte sprechen Sie daher zu den bekannten Öffnungszeiten der Eingangszone dort vor und bringen Sie alle von Ihrem Energieversorger hierzu erhaltenen Unterlagen (Sperrandrohung, Nachweis über erfolgte Sperrung…) sowie Ihre letzte(n) Verbrauchsabrechnung(en) mit.
Voraussetzungen
Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.
Weitere Informationen
Was bedeutet „abgeschlossen“ in Ihrem Postkorb
Im Serviceportal sehen Sie unter „Mein Postkorb“ den Status Ihrer Vorgänge. Steht dort „abgeschlossen“, bedeutet das: Ihr Vorgang wurde erfolgreich an die zuständige Geschäftsstelle übermittelt.
Wichtig: „Abgeschlossen“ heißt nicht, dass der Vorgang geprüft und beschieden ist. Das Jobcenter prüft Ihren Antrag noch. Wenn etwas fehlen sollte, bekommen Sie Post.