Sie erwarten die erstmalige Zahlung Ihres Einkommens und benötigen bis zum Erhalt der Zahlung ein Überbrückungsdarlehen?
Wenn Sie auch mit dem neuen Einkommen weiterhin Leistungen vom Jobcenter Wuppertal erhalten, wird das Darlehen nach Auszahlung mit Ihren Leistungen aufgerechnet. Die Aufrechnungshöhe ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt 5% Ihres maßgebenden Regelbedarfes (und ggfs. des Ihres*r Partners*in).
Wenn Sie mit Ihrem neuen Einkommen keine weiteren Leistungen mehr erhalten, wird das Darlehen in einer Summe fällig. Wenn Ihnen dies nicht möglich ist, können Sie aber eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der Forderungsmanagement der Stadt Wuppertal vereinbaren. Genauere Hinweise hierzu finden Sie dann in Ihrem Bescheid.
Das Darlehen können Sie im Onlineverfahren beantragen,
Für weitere benötigte Angaben oder Nachweise erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung bzw. wird sich Ihre zuständige Sachbearbeitung mit Ihnen in Verbindung setzen.