Ich werde Arbeit aufnehmen - Serviceportal Jobcenter Wuppertal

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  • HINWEIS: Seit dem 19.01.2026 steht die Dienstleistung "Unterlagen einreichen" nicht mehr zur Verfügung. Bitte verwenden Sie die zutreffende Dienstleistung zu Ihrem Anliegen. >> Mehr

Ich werde Arbeit aufnehmen

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Kurzbeschreibung

Einkommen aus einem Beschäftigungs- oder Arbeitsverhältnis

Beschreibung

Wenn Sie eine neue Arbeit aufnehmen werden, teilen Sie uns dies bitte zeitnah mit.

Wenn Sie noch nicht wissen, wie hoch Ihr Einkommen voraussichtlich sein wird und wann Sie das Einkommen erstmalig erhalten, können Sie auch die Einkommensbescheinigung herunterladen und von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllt hier wieder einreichen.

Bitte denken Sie daran, dass wir auch Ihre Lohnabrechnungen und Nachweise über den Zahlungseingang (zum Beispiel Kontoauszüge oder Quittungen) Ihres Einkommens benötigen.

 

Im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf Ihren Leistungsbezug oder weitere benötigte Angaben oder Nachweise erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung oder wird sich Ihre zuständige Sachbearbeitung mit Ihnen in Verbindung setzen.

Voraussetzungen

Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.

Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Unterlagen digital bereit (als .jpg, .jpeg, .png oder .pdf-Datei), um sie im Antrag hochladen zu können:

  • Arbeitsvertrag
  • Lohnabrechnungen
  • Einkommensbescheinigung - Nachweis über die Höhe des Arbeitsentgelts
  • Anlage EK zur Feststellung der Einkommensverhältnisse einer in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Person ab 15 Jahren
  • Nachweise über den Zahlungseingang Ihres Einkommens (zum Beispiel Kontoauszüge oder Quittungen) 

Weitere Informationen

Was bedeutet „abgeschlossen“ in Ihrem Postkorb
Im Serviceportal sehen Sie unter „Mein Postkorb“ den Status Ihrer Vorgänge. Steht dort „abgeschlossen“, bedeutet das: Ihr Vorgang wurde erfolgreich an die zuständige Geschäftsstelle übermittelt.
Wichtig: „Abgeschlossen“ heißt nicht, dass der Vorgang geprüft und beschieden ist. Das Jobcenter prüft Ihren Antrag noch. Wenn etwas fehlen sollte, bekommen Sie Post.

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Zuständige Abteilung

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