Für Sportvereine, Musikschulen und andere soziale und kulturelle Angebote.
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Dienstleistungsdetails
Zum Onlineverfahren
Kurzbeschreibung
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sollen die Möglichkeit erhalten, in ihrer Freizeit mit Anderen gemeinsam ihren Hobbies nachzugehen. Dies ist besonders gut in organisierten Gemeinschaften zu realisieren.
Beschreibung
Diese Leistungen richten sich ausschließlich an Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren |
Sie können unter anderem einen Zuschuss erhalten für:
- Musikunterricht, z. B. in einer Musikschule
- Vereinsbeiträge für den Sportverein
- Ferienfreizeiten
- Künstlerische Aktivitäten (z. B. Jugendkunstschule, zusätzliche Foto-AG der Schule)
- Tanz- oder Schwimmkurse, auch Babyschwimmkurse
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes können hierfür Leistungen gewährt werden. Die Höhe ist auf monatlich insgesamt 15 € beschränkt. Die monatlichen Beträge können auch für einen gewissen Zeitraum angespart werden.
Der vorgenannte Betrag kann auch alternativ für die Beschaffung von erforderlichen Ausrüstungsgegenständen verwandt werden (z.B. Musikinstrument).
Möchte Ihr Kind an Vereins-, Kultur- oder Ferienangeboten teilnehmen?
Dann können Sie hier die Nachweise für die Kosten hochladen.
Den Vordruck können Sie im Online-Assistenten ausfüllen und dann ausdrucken, oder den Vordruck "Kostennachweis ausfüllen: Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben" unter "Downloads" von Hand ausfüllen und dann über den Assistenten "Kostennachweis einreichen: Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben" an uns senden.
Voraussetzungen
Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.
Downloads
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie hier in der Datenschutzerklärung (DSGVO).
Kostennachweis: Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Verfahrensablauf
Wenn Sie von uns einen Bewilligungsbescheid erhalten haben, ist diesem eine Kostenübernahmeerklärung beigefügt.
Diese müssen Sie nur noch beim Anbieter einreichen.
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich direkt mit dem Anbieter. Nur bei Übernahme von Kosten für erforderliche Ausrüstungsgegenstände erfolgt eine Auszahlung direkt an Sie.
Für weitere benötigte Angaben oder Nachweise erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung bzw. wird sich Ihre zuständige Sachbearbeitung mit Ihnen in Verbindung setzen.
Weiterführende Links
Kostennachweis: Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben