Notwendige Lernförderung, wie Nachhilfeunterricht - Serviceportal Jobcenter Wuppertal

Header

Asset-Herausgeber

Portal Meldungen

  • WARTUNGSARBEITEN: Am Sonntag, 24.11.24 von 7:00 Uhr bis ca. 14:00 Uhr, ist keine Antragstellung möglich. >> Mehr

  • WARTUNGSARBEITEN: Am Samstag, 23.11.24 von 14:00 Uhr bis ca. 18:00 Uhr, ist es nicht möglich sich am Serviceportal des Jobcenters anzumelden. >> Mehr

Notwendige Lernförderung, wie Nachhilfeunterricht

Suche

Dienstleistungsdetails

Zum Onlineverfahren

Beschreibung

Wenn die Förderangebote der besuchten Schule nicht ausreichen, können die Kosten für eine geeignete außerschulische Lernförderung (Nachhilfe) übernommen werden. Dies kommt in erster Linie in Frage, wenn die kommende Versetzung gefährdet ist. Aber auch zur Erlangung eines besseren Notendurchschnitts oder eines höherwertigen Schulabschlusses sind dem Grunde nach Hilfen möglich.

Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem jeweiligen Leistungsanbietenden.

Das genaue Verfahren entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid.

Wenn ein Bedarf an Lernförderung besteht, kontaktieren Sie bitte direkt die besuchte Schule. Von dort wird alles Nötige an uns übersandt.

Bei besonderem Förderbedarf sind auch Intensivkurse in den Ferien möglich.

 

Achtung!

 

Hinweis: Die Unterlagen werden ausschließlich durch die Schule an die Jobcenter Wuppertal AöR übermittelt.

Bitte füllen Sie daher nur den unter "Downloads" hinterlegten Antrag auf "Leistungen für angemessene Lernföderung" bzw. "Leistungen für angemessene Lernförderung in den Ferien" aus und reichen diesen Antrag in der Schule Ihres Kindes ein. Die Schule leitet diesen dann direkt an uns weiter.

 

Downloads

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie hier in der Datenschutzerklärung (DSGVO).

Kostennachweis (einschließlich Anlage) für Leistungen gemäß § 28 Abs. 5 SGB II Lernförderung/ Nachhilfe

Kostennachweis (einschließlich Anlage) für Leistungen gemäß § 28 Abs. 5 SGB II Lernförderung/ Nachhilfe – INTENSIVKURS in den Ferien

Weitere Informationen

Für weitere benötigte Angaben oder Nachweise erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung bzw. wird sich Ihre zuständige Sachbearbeitung mit Ihnen in Verbindung setzen.

Zum Onlineverfahren



Zuständige Abteilung

865 Jobcenter Wuppertal
Jobcenter Wuppertal AöR
Bachstraße 2
42275 Wuppertal

Suchtext