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Für die Schülerbeförderung, wie zum Beispiel Bus- und Bahnfahrten

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Dienstleistungsdetails

Beschreibung

Die Fahrtkosten zum Besuch der Schule werden in Nordrhein-Westfalen nach den schulrechtlichen Bestimmungen durch die Schulämter übernommen. Diese Leistungen gehen den Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket vor.

Anträge auf Übernahme der Fahrtkosten sind daher an das Schulamt zu richten.

Nur in Ausnahmefällen, wenn z. B. das Schulamt beim Besuch einer nicht zuständigen Schule die Übernahme der Fahrtkosten ablehnt, können Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket in Frage kommen, wenn es für den Besuch dieser bestimmten Schule ganz besondere Gründe gibt.

Voraussetzungen

Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.

Unterlagen

  • Ablehnungsbescheid des Schulverwaltungsamtes

Downloads

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie hier in der Datenschutzerklärung (DSGVO).

Weitere Informationen

Für weitere benötigte Angaben oder Nachweise erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung bzw. wird sich Ihre zuständige Sachbearbeitung mit Ihnen in Verbindung setzen.



Zuständige Abteilung

865 Jobcenter Wuppertal
Jobcenter Wuppertal AöR
Bachstraße 2
42275 Wuppertal

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