Mietrückstände
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Dienstleistungsdetails
Zum Onlineverfahren
Kurzbeschreibung
Sie haben von Ihrem*r Vermieter*in eine Mitteilung über Mietrückstände erhalten.
Bitte laden Sie dieses Schreiben in dem Onlineformular hoch und erklären kurz die Ursache.
Sollten Sie mit Ihrem*r Vermieter*in bereits eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen haben und eine Überweisung der Beträge aus Ihrem Leistungsanspruch direkt an Ihren Vermieter*in wünschen, teilen Sie dies bitte ebenfalls mit.
Voraussetzungen
Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.
Downloads
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie hier in der Datenschutzerklärung (DSGVO).
Weitere Informationen
Für weitere benötigte Angaben oder Nachweise erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung bzw. wird sich Ihre zuständige Sachbearbeitung mit Ihnen in Verbindung setzen.
Was bedeutet „abgeschlossen“ in Ihrem Postkorb
Im Serviceportal sehen Sie unter „Mein Postkorb“ den Status Ihrer Vorgänge. Steht dort „abgeschlossen“, bedeutet das: Ihr Vorgang wurde erfolgreich an die zuständige Geschäftsstelle übermittelt.
Wichtig: „Abgeschlossen“ heißt nicht, dass der Vorgang geprüft und beschieden ist. Das Jobcenter prüft Ihren Antrag noch. Wenn etwas fehlen sollte, bekommen Sie Post.