Bankverbindung/Pfändungsschutzkonto - Serviceportal Jobcenter Wuppertal

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Bankverbindung/Pfändungsschutzkonto

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Dienstleistungsdetails

Zum Onlineverfahren

Beschreibung

Für einen schnellstmöglichen Erhalt Ihrer Leistungen ist es hilfreich, wenn Sie über ein deutsches Girokonto verfügen.

Sollten Sie bisher noch kein Girokonto eröffnet haben oder Ihre Bankverbindung hat sich geändert, haben Sie hier die Möglichkeit, uns Ihre Bankverbindung mitzuteilen.

 

Sollten Sie eine Bescheinigung für ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) benötigen, können Sie dies im Formular ebenfalls angeben.

Voraussetzungen

Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.

Unterlagen

  • Nachweise zu den Kontodaten (z.B. Kontoeröffnung) aus denen eindeutig die IBAN und der Kontoinhaber hervorgeht oder einen Nachweis, dass die Person, auf deren Konto Ihre Leisungen eingehen sollen, damit einverstanden ist.

Downloads

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie hier in der Datenschutzerklärung (DSGVO).

Weitere Informationen

Im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf Ihren Leistungsbezug oder weitere benötigte Angaben oder Nachweise erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung bzw. wird sich Ihre zuständige Sachbearbeitung mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Was bedeutet „abgeschlossen“ in Ihrem Postkorb
Im Serviceportal sehen Sie unter „Mein Postkorb“ den Status Ihrer Vorgänge. Steht dort „abgeschlossen“, bedeutet das: Ihr Vorgang wurde erfolgreich an die zuständige Geschäftsstelle übermittelt.
Wichtig: „Abgeschlossen“ heißt nicht, dass der Vorgang geprüft und beschieden ist. Das Jobcenter prüft Ihren Antrag noch. Wenn etwas fehlen sollte, bekommen Sie Post.



Zuständige Abteilung

865 Jobcenter Wuppertal
Jobcenter Wuppertal AöR
Bachstraße 2
42275 Wuppertal


Kontakt

Jobcenter Hotline
Tel: +49 202 74763-0

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