Mehrbedarf und Beihilfen im Rahmen einer Schwangerschaft
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Dienstleistungsdetails
Zum Onlineverfahren
Kurzbeschreibung
Teilen Sie hier mit, dass Sie ein Kind erwarten.
Beschreibung
Im Onlineverfahren haben Sie die Möglichkeit dies mitzuteilen und eine entsprechende Bescheinigung zum voraussichtlichen Entbindungstermin Ihres Arztes hochzuladen.
In dieser Lebenssituation stehen Ihnen nach der 12. Schwangerschaftswoche zusätzlich 17 Prozent von Ihrem eigentlichen Regelbedarf zu.
Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit Anträge auf Erstausstattung für Schwangerschaftsbekleidung und die Erstausstattung/Hausrat Ihres Kindes zu stellen.
Voraussetzungen
Um diese Dienstleistung nutzen zu können muss Ihr Nutzerkonto freigeschaltet sein.
Unterlagen
- Bescheinigung zum voraussichtlichen Entbindungstermin Ihres Arztes
Downloads
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie hier in der Datenschutzerklärung (DSGVO).
Weitere Informationen
Im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf Ihren Leistungsbezug oder weitere benötigte Angaben oder Nachweise erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung bzw. wird sich Ihre zuständige Sachbearbeitung mit Ihnen in Verbindung setzen.
Was bedeutet „abgeschlossen“ in Ihrem Postkorb
Im Serviceportal sehen Sie unter „Mein Postkorb“ den Status Ihrer Vorgänge. Steht dort „abgeschlossen“, bedeutet das: Ihr Vorgang wurde erfolgreich an die zuständige Geschäftsstelle übermittelt.
Wichtig: „Abgeschlossen“ heißt nicht, dass der Vorgang geprüft und beschieden ist. Das Jobcenter prüft Ihren Antrag noch. Wenn etwas fehlen sollte, bekommen Sie Post.