Antrag auf Möbel und Haushaltsgegenstände - Serviceportal Jobcenter Wuppertal

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Antrag auf Möbel und Haushaltsgegenstände

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Kurzbeschreibung

Bei Ihnen sind Möbel oder Haushaltsgegenstände nicht mehr nutzbar (z.B. Waschmaschine) und Sie benötigen kurzfristigen Ersatz bzw. müssen erstmalig angeschafft werden.

Beschreibung

Wenn Sie neue Haushaltsgegenstände, wie Möbel oder Elektrogeräte, benötigen, haben Sie in bestimmten Situationen Anspruch auf sogenannte Beihilfen. Dieses Geld wird allerdings nur in besonderen Ausnahmesituationen gezahlt. Denn grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass ausreichend Hausrat in dem jeweiligen Haushalt vorhanden ist. Notwendiger Ersatz muss in der Regel vom angesparten Geld bezahlt werden. Doch es gibt Sonderfälle, in denen Sie sich auf zusätzliche Hilfe verlassen können.

In diesen Einzelfällen erhalten Sie einmalige Beihilfen für neue Haushaltsgegenstände:

  • Wenn Sie Ihre Möbel oder andere Haushaltsgegenstände durch einen Wohnungsbrand verloren haben.
  • Wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland ziehen.
  • Wenn Sie als junger Heranwachsender aus der Wohnung Ihrer Eltern ziehen, Ihre Eltern Sie nicht unterstützen können und der Auszug seitens des Jobcenters als notwendig erachtet wurde.
  • Wenn Sie obdachlos oder nicht sesshaft waren und das erste Mal eine Wohnung beziehen.
  • Wenn Sie nach langer Haftzeit aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) entlassen wurden.
  • Wenn Sie ein Kind bekommen haben oder das erste Mal ein Kind bei Ihnen zu Hause aufnehmen, das kein Pflegekind ist.
  • Wenn das Kinderbett zu klein geworden ist; Umstieg auf ein normal großes Bett

Es gibt aber Situationen, die nicht vorhersehbar sind und in denen man dringend Geld für bestimmte Dinge benötigt. Zum Beispiel, wenn die Waschmaschine und der Herd gleichzeitig zur Reparatur müssen. Reichen Ihre Ersparnisse in einem solchen Fall nicht aus, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen beantragen.

Sollte nur die Bewilligung eines Darlehens möglich sein, erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter eine Erklärung, aus der die mögliche Höhe des Darlehens sowie die Höhe der monatlichen Tilgung hervorgeht. Diese müssen Sie dann unterschrieben einreichen. 

Im Onlineverfahren haben Sie die Möglichkeit Ihren Bedarf aufzuschreiben und ausführlich zu begründen. Bitte führen Sie genau auf, was Sie benötigen und aus welchem Grund, z.B. auch warum Sie etwas ersetzen müssen.

Für weitere benötigte Angaben oder Nachweise erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung bzw. wird sich Ihre zuständige Sachbearbeitung mit Ihnen in Verbindung setzen.

Voraussetzungen

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Zuständige Abteilung

865 Jobcenter Wuppertal
Jobcenter Wuppertal AöR
Bachstraße 2
42275 Wuppertal

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