Sperrandrohung oder Sperrung Ihrer Energiebelieferung
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Dienstleistungsdetails
Zum Onlineverfahren
Kurzbeschreibung
Um eine Unterbrechung oder Wiederaufnahme Ihrer Energiebelieferung schnellstmöglich klären zu können, ist eine Vorsprache in der Eingangszone der für Sie zuständigen Geschäftsstelle zwingend erforderlich.
Bitte sprechen Sie daher zu den bekannten Öffnungszeiten der Eingangszone dort vor und bringen Sie alle von Ihrem Energieversorger hierzu erhaltenen Unterlagen (Sperrandrohung, Nachweis über erfolgte Sperrung…) sowie Ihre letzte(n) Verbrauchsabrechnung(en) mit.
Voraussetzungen
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